Allgemeine Geschäftsbedingungen der JaDou GmbH für Personalvermittlung und Zeitarbeit
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen der JaDou GmbH (nachfolgend "KraftGarant" genannt) und ihren Kunden. Sie gelten als anerkannt, wenn nichts anderes schriftlich vereinbart wurde. Abweichende oder entgegenstehende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, sofern ihrer Geltung nicht ausdrücklich schriftlich zugestimmt wurde.
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Verträge über die Überlassung von Arbeitnehmern (Zeitarbeit) und die Personalvermittlung zwischen der JaDou GmbH und dem Kunden.
(2) Zeitarbeit im Sinne dieser AGB ist die gewerbsmäßige Überlassung von Arbeitnehmern (Leiharbeitnehmern) an den Kunden (Entleiher) zur Arbeitsleistung im Rahmen seiner Betriebsorganisation.
(3) Personalvermittlung im Sinne dieser AGB ist die Tätigkeit der KraftGarant, geeignete Bewerber für den Kunden zu finden und an den Kunden weiterzuvermitteln.
(4) Entgelte sind alle Vergütungen, die der Kunde an KraftGarant für die Überlassung bzw. Vermittlung von Arbeitnehmern zahlt, einschließlich aller Nebenkosten und Auslagen.
(1) Die Angebote der KraftGarant sind freibleibend und unverbindlich. Ein Vertrag kommt erst durch schriftliche Bestätigung der KraftGarant oder durch Inanspruchnahme der Dienstleistungen zustande.
(2) Mündliche Nebenabreden oder Änderungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch die KraftGarant.
(3) Mit der Bestellung erkennt der Kunde diese AGB ausdrücklich an.
(1) KraftGarant überlässt dem Kunden geeignete Arbeitnehmer zur Arbeitsleistung im Rahmen der vereinbarten Zeitarbeit oder vermittelt geeignete Bewerber für eine direkte Einstellung.
(2) Die Auswahl der überlassenen oder zu vermittelnden Arbeitnehmer erfolgt nach bestem Wissen und Gewissen. Eine Haftung für die Eignung der Arbeitnehmer wird nur übernommen, soweit dies schriftlich vereinbart wurde.
(3) KraftGarant behält sich vor, die überlassenen Arbeitnehmer während der Überlassungszeit durch andere gleichwertige Arbeitnehmer zu ersetzen.
(1) Der Kunde verpflichtet sich, die überlassenen Arbeitnehmer nicht zu diskriminieren und ihnen die gleichen Arbeitsbedingungen wie vergleichbaren eigenen Arbeitnehmern einzuräumen.
(2) Der Kunde hat die überlassenen Arbeitnehmer vor Beginn der Tätigkeit über Unfall- und Gesundheitsgefahren zu informieren und die erforderlichen Schutzmaßnahmen zu treffen.
(3) Der Kunde hat die Arbeitnehmer zu den vereinbarten Arbeitszeiten zu beschäftigen und die Arbeitszeiten schriftlich zu dokumentieren.
(4) Bei Personalvermittlung hat der Kunde jede Einstellung eines vermittelten Bewerbers der KraftGarant unverzüglich schriftlich mitzuteilen.
(1) Die Höhe der Vergütung richtet sich nach den vereinbarten Entgelten. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer.
(2) Die Rechnungsstellung erfolgt monatlich nach tatsächlich geleisteten Arbeitsstunden. Die Rechnungen sind ohne Abzug innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum zur Zahlung fällig.
(3) Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu berechnen.
(4) Bei Personalvermittlung wird eine Vermittlungsgebühr fällig, sobald der vermittelte Bewerber vom Kunden eingestellt wird oder mit diesem einen Arbeitsvertrag abschließt.
(1) Der Vertrag läuft auf unbestimmte Zeit, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
(2) Das Vertragsverhältnis kann von beiden Parteien mit einer Frist von 4 Wochen zum Monatsende gekündigt werden.
(3) Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
(1) KraftGarant haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet KraftGarant nur für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.
(2) Die Haftung für mittelbare Schäden, insbesondere entgangenen Gewinn, ist ausgeschlossen.
(3) Die Haftung von KraftGarant für die Eignung der überlassenen oder vermittelten Arbeitnehmer beschränkt sich auf die Rückerstattung der vereinbarten Vergütung.
(1) KraftGarant verpflichtet sich, die datenschutzrechtlichen Bestimmungen, insbesondere die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), einzuhalten.
(2) Der Kunde wird darüber informiert, dass personenbezogene Daten im Rahmen der Vertragsdurchführung verarbeitet werden.
(3) Nähere Informationen zum Datenschutz finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
(1) Der Kunde verpflichtet sich, für den Fall der entgeltlichen oder unentgeltlichen Übernahme eines von KraftGarant überlassenen oder vermittelten Arbeitnehmers innerhalb von 12 Monaten nach Beendigung der Überlassung bzw. Vermittlung eine Vertragsstrafe in Höhe von 5.000 EUR zu zahlen.
(2) Die Geltendmachung weitergehender Schäden bleibt vorbehalten.
(1) Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung dieses Schriftformerfordernisses.
(2) Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt.
(3) Gerichtsstand ist Heidelberg, soweit der Kunde Kaufmann ist.
(4) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(1) Die regelmäßige Arbeitszeit richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen und den tarifvertraglichen Regelungen.
(2) Überstunden sind vorher mit der KraftGarant abzustimmen und gesondert zu vergüten.
(1) Nachtarbeit (22:00 - 06:00 Uhr) und Sonntagsarbeit bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung der KraftGarant.
(2) Die gesetzlichen Zuschläge für Nacht- und Sonntagsarbeit werden gesondert berechnet.
(1) Der Kunde hat die Arbeitsschutzbestimmungen einzuhalten und die überlassenen Arbeitnehmer entsprechend zu schulen.
(2) Der Kunde hat der KraftGarant alle Arbeitsunfälle unverzüglich zu melden.
(1) Die Vermittlungsgebühr wird fällig, wenn der vermittelte Bewerber vom Kunden eingestellt wird oder einen Arbeitsvertrag abschließt.
(2) Die Höhe der Vermittlungsgebühr richtet sich nach der vertraglichen Vereinbarung.
(3) Die Vermittlungsgebühr ist innerhalb von 14 Tagen nach Einstellung des Bewerbers fällig.
(1) KraftGarant gewährt eine Ersatzstellengarantie für den Fall, dass ein vermittelter Bewerber innerhalb der Probezeit wieder ausscheidet.
(2) Die Garantie gilt nur, wenn der Kunde die Einstellung der KraftGarant unverzüglich schriftlich mitteilt.
(3) Die Garantie ist auf einen Ersatzbewerber beschränkt und erlischt, wenn der Kunde den Arbeitsvertrag kündigt.
JaDou GmbH
Fritz-Frey-Straße 11
69121 Heidelberg
Deutschland
E-Mail: info@jadou-gmbh.de
Telefon: +49 (0) 151 42876864
Geschäftsführer: Jannik Döllenmaier
Registergericht: Amtsgericht Heidelberg (in Gründung)
Letzte Aktualisierung: 03. Oktober 2024